Grundanforderungen

Nach Verordnung EU 305/2011 und Musterbauordnung (MBO) müssen ein Gebäude und der zugehörige Betrieb die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Nutzung gewährleisten. Unabhängig von Gebäudeklasse und Nutzungsart sind hierfür insbesondere folgende Punkte relevant:

  1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
  2. Brandschutz
  3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
  4. Sicherheit und Barrierefreiheit
  5. Schallschutz
  6. Energieeinsparung und Wärmeschutz
  7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen

Der Gebäudebetrieb mit dem Leistungsspektrum des Technischen Gebäudemanagements ist für die Einhaltung dieser Vorgaben in der Nutzungsphase verantwortlich. Ergänzend dazu sind die Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) von Bedeutung. Mit einer ersten Prüfung der Erfüllung wesentlicher o. g. Grundanforderungen werden die aktuell vertraglich vereinbarten Leistungen und Strukturen bedarfsorientiert abgeglichen und ggf. weiter angepasst. Es erfolgt eine (erste) Bewertung mit Hinweisen und Empfehlungen, die als Basis für einen strukturierten und kontinuierlichen Verbesserungsprozess dient.

Nach einer Prüfung

Mit dem Abschluss der Prüfung des Gebäudebetriebs ist der (derzeit) aktuelle Leistungsumfang der relevanten Bereiche des Gebäudemanagements erfasst, insbesondere auch die wichtigen technischen Leistungen auf Basis von vertraglichen Vereinbarungen, die wesentlichen Kostenverursacher sowie Organisationsaufbau sind transparent. Ebenso sind die Vorgaben aus der Verordnung EU 305/2011 und der Musterbauordnung (MBO) objektbezogen verifiziert. Damit ist eine maßgebende Datengrundlage für den Betrieb vorhanden. Mögliche Optimierungen werden aufgezeigt und planbar, Prioritäten können nunmehr ebenso unter Berücksichtigung von Randbedingungen abgestimmt werden. Bereits im Rahmen dieser ersten Prüfung wird somit deutlich, ob Leistungsumfang und Organisationsstruktur den Grundlagen und Anforderungen für eine optimale Nutzung der Immobilie tatsächlich entsprechen. Dabei geht es vor allem um Betreiberpflichten, eine angemessene Instandhaltungsplanung, eine passende Kostenstruktur und schlanke Prozesse. Ein Abschlussbericht bestätigt die Prüfung und gibt Hinweise und Empfehlungen. Der Gebäudebetrieb kann somit aktiv, zukunftssicher und lebenszyklusorientiert gestaltet werden.