Grundanforderungen

Nach Verordnung EU 305/2011 und Musterbauordnung (MBO) müssen ein Gebäude und der zugehörige Betrieb die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Nutzung gewährleisten. Unabhängig von Gebäudeklasse und Nutzungsart sind hierfür insbesondere folgende Punkte relevant:

  1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
  2. Brandschutz
  3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
  4. Sicherheit und Barrierefreiheit
  5. Schallschutz
  6. Energieeinsparung und Wärmeschutz
  7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen

Der Gebäudebetrieb mit dem Leistungsspektrum des Technischen Gebäudemanagements ist für die Einhaltung dieser Vorgaben in der Nutzungsphase verantwortlich. Ergänzend dazu sind die Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) von Bedeutung. Mit einer ersten Prüfung der Erfüllung wesentlicher o. g. Grundanforderungen werden die aktuell vertraglich vereinbarten Leistungen und Strukturen bedarfsorientiert abgeglichen und ggf. weiter angepasst. Es erfolgt eine (erste) Bewertung mit Hinweisen und Empfehlungen, die als Basis für einen strukturierten und kontinuierlichen Verbesserungsprozess dient.